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6.9.2007 von dr-exchange.
Das “Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister” macht es seit Januar 2007 erforderlich, dass in geschäftlichen E-Mails gesetzliche Mindestangaben zum Unternehmen vorhanden sind. Im neuen Exchange Server 2007 hat Microsoft glücklicherweise die Möglichkeit zur zentralen Angabe von Disclaimern bereits vorgesehen, und dieser Workshop zeigt Ihnen, wie Sie diese konfigurieren.
Den vollständigen Beitrag finden Sie in der Ausgabe Juni 2007 des IT-Administrator von Seite 54 bis 54.
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Geschrieben in Tipps & Tricks 2007 | Drucken | Keine Kommentare »